Damit alles reibungslos abläuft, empfiehlt es sich, mindestens 2 Stunden vor Abflug am Check-in-Schalter zu sein. Die Registrierung kann oft länger dauern. Dies gilt insbesondere für Langstreckenflüge, daher raten die Fluggesellschaften den Passagieren, früher am Flughafen anzukommen.

Wenn Sie Ihr Gepäck aufgeben müssen, sollten Sie mehr Zeit einplanen, als wenn Sie nur mit Handgepäck reisen. Aufgrund von Zugverspätungen oder vergessenen Dokumenten kommt es leider oft vor, dass Passagiere zu spät am Flughafen ankommen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung. Es gibt jedoch Fälle, in denen Passagiere Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben.

Wer also einen Anschlussflug wegen Verspätung oder Annullierung des ersten Fluges verpasst, kann von der Fluggesellschaft eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 EUR pro Person verlangen. Sie möchten genauer wissen, auf wie viel Geld und unter welchen Bedingungen Sie für den verpassten Flug Anspruch haben? Lesen Sie weiter, um mehr darüber zu erfahren.

Verpasster Flug: Wann und unter welchen Bedingungen habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Die Hauptbedingung für den Erhalt einer Entschädigung trotz eines verpassten Flugs ist, dass Sie pünktlich beim Check-in eintreffen. Verschiedene Fluggesellschaften haben unterschiedliche Regeln, wie lange vor dem Abflug Passagiere am Check-in-Schalter sein müssen, und informieren die Passagiere in der Regel per Email, wenn sie ihre Ticketbuchung bestätigen.

Bitte beachten Sie, dass der Check-in spätestens zur angegebenen Zeit abgeschlossen sein muss. Vor allem während der Sommerferien gibt es am Flughafen oft lange Schlangen. Wenn Sie bis zum Ablauf der Frist noch am Check-in-Schalter anstehen, aber noch nicht eingecheckt haben, bedeutet dies, dass Sie nicht pünktlich sind und daher keinen Anspruch auf Flugänderung, Ticketrückerstattung oder Entschädigung haben.

In einigen Fällen besteht jedoch ein Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie pünktlich zum Check-in erscheinen. Dies kann passieren, wenn für den Flug mehr Sitzplätze gebucht wurden und Sie Ihre Buchung daher nicht nutzen können. Ein weiterer wichtiger Grund für die Entschädigung sind verpasste Anschlussflüge.

Verpasster Anschlussflug: Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Passagiere, die ihren Anschlussflug aufgrund eines verspäteten Zubringerfluges verpasst haben, haben Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn sie am Zielflughafen mehr als drei Stunden Verspätung haben. Darüber hinaus haben die Fluggäste das Recht, auf ein Flugzeug zu ihrem endgültigen Zielort umzusteigen.


Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann die volle Rückerstattung erhalten, wenn alle Flüge vom Abflugort zum Zielort unter dieselbe Buchung fallen, d. h. zusammen gebucht wurden. Bei Flügen von Dortmund über Amsterdam nach New York können Sie beispielsweise nur dann eine Entschädigung für die gesamte Reiseroute verlangen, wenn alle Flüge in derselben Buchung enthalten sind. Diese Regelung gilt auch für Anschlussflüge, die ausschließlich in Nicht-EU-Ländern durchgeführt werden.


Wenn Sie hingegen einen Flug von Dortmund nach Amsterdam getrennt von Ihrem Flug von Amsterdam nach New York gebucht haben, ist dies keine Option. In diesem Fall können Sie dennoch eine Entschädigung für die Verspätung eines einzelnen Fluges, der mehr als 3 Stunden verspätet ist, geltend machen. Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei separat gebuchten Flügen keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung für Ihren Anschlussflug haben, wenn Sie diesen aufgrund einer Verspätung Ihres Zubringerfluges verpasst haben.

Welche Entschädigung habe ich für einen verpassten Flug?

Die Höhe der Entschädigung hängt nicht von den Kosten des Tickets ab, wie oft angenommen wird. Die Höhe richtet sich nach der zurückgelegten Strecke. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht die tatsächliche Strecke zwischen Start- und Landeplatz die Grundlage für die Berechnung der Entfernung ist, sondern die Luftlinie zwischen diesen Punkten. Wenn Sie beispielsweise von Berlin über Reykjavik nach San Francisco fliegen, wird die Route durch Island nicht berechnet, sondern die Luftlinie zwischen Berlin und San Francisco.

Je größer der Abstand, desto höher der Anspruch auf Entschädigung. Die konkrete Höhe der Entschädigung teilt sich in drei Gruppen auf und gilt pro Person:

  • 600 EUR für eine Flugreichweite von mehr als 3500 km
  • 400 EUR für einen Flug von 1500 km innerhalb der EU sowie für eine Flugstrecke von 1500 bis 3500 km außerhalb der EU
  • 250 EUR für eine Flugreichweite bis 1500 km

Um Anspruch auf Entschädigung zu haben, muss auch ein Verstoß gegen die Flugregeln vorliegen. Dies kann eine Nichtbeförderung, Annullierung oder eine Verspätung von mindestens drei Stunden sein. Zur Berechnung der Verspätung wird der Zeitpunkt verwendet, zu dem die Flugzeugtüren am Zielort geöffnet wurden. Diese wird dann mit der geplanten Ankunftszeit verglichen.